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Steuervorteile der Audi e-tron Modelle

Unsere vollelektrischen Fahrzeuge sind kraftvoll, dynamisch und gleichzeitig elegant. Darüber hinaus bieten Sie eine ganze Reihe von steuerlichen Begünstigungen.

Alle elektrischen Modelle

  • Entfall des Sachbezuges1: Bei rein elektrisch angetriebenen Audi e-tron Modellen entfällt der Sachbezug für Firmenwagenbenutzer zu 100 %.
  • Keine NoVA1: Da batteriebetriebene Elektroautos keine lokalen CO2-Emissionen produzieren, entfällt die Normverbrauchsabgabe.
  • Motorbezogene Versicherungssteuer: Für Elektrofahrzeuge ist in Österreich keine motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten.

Anschaffungspreis unter EUR 80.000,-

  • (Anteiliger) Vorsteuer-Abzug: Im Falle einer unternehmerischen Nutzung berechtigt Sie ein E-PKW zum anteiligen Abzug der Vorsteuer. Liegen die Anschaffungskosten unter EUR 40.000,- kann sogar ein vollständiger Abzug erfolgen.

Fahrzeug-Listenpreis unter EUR 60.000,-

  • EUR 2.000,- E-Mobilitätsförderung: für Taxi, Carsharing3, Fahrschulen und soziale Dienste4.
  • EUR 5.000,- E-Mobilitätsförderung: für Private.2
  • Gültig für alle e-tron Business Modelle