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Rechtliches

1. Rechtshinweis

Audi, TDI, quattro, Spaceframe, ASF sowie die Modellbezeichnungen sind eingetragene Marken der AUDI AG. Die Tatsache, dass ein Zeichen in dieser Liste nicht enthalten ist und/oder in einem Text nicht als Marke (Warenzeichen) gekennzeichnet ist, kann nicht so ausgelegt werden, dass dieses Zeichen keine eingetragene Marke (Warenzeichen) ist und/oder dass dieses Zeichen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der AUDI AG bzw. Porsche Austria verwendet werden könnte. Die abgebildeten Fahrzeugmodelle zeigen die Ausstattung für die Republik Österreich. Sie enthalten z.B. auch Sonderausstattungen, die nicht zum serienmäßigen Lieferumfang gehören und nur gegen Aufpreis erhältlich sind. In verschiedenen Ländern sind aufgrund länderspezifischer Bestimmungen und Auflagen nicht alle Modelle verfügbar. Bitte informieren Sie sich über die lieferbaren Modelle und den genauen Ausstattungsumfang bei Ihrem Audi Betrieb. Änderungen von Konstruktion, Ausstattung und Lieferumfang sowie Abweichungen im Farbton bleiben vorbehalten. Alle angegeben Preise sind unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise inkl. Nova und MwSt. Bitte verwenden Sie nur Original Audi Teile für Ihr Fahrzeug. Diese Teile können Sie über Audi Vertragshändler beziehen. Ihr jeweiliger Audi Betrieb ist über den geprüften Teileumfang informiert und wird Sie gerne beraten. Für die von Audi freigegebenen Teile übernimmt Audi im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Verantwortung. Bei Verwendung anderer Ersatzteile oder Zubehöre muss Audi jede Haftung für Schäden, die durch diese Teile verursacht worden sind, ablehnen. Selbst wenn ein Anbieter für Zubehör oder Teile eine allgemeine Betriebserlaubnis erhalten hat, kann dennoch die Sicherheit des Fahrzeuges betroffen sein. Bei der Vielfalt der auf dem Zubehörmarkt angebotenen Produkte ist eine Überprüfung solcher Teile durch Audi nicht möglich. Bitte beachten Sie weiter, dass bei Verwendung von Teilen, die von Audi nicht freigegeben sind, auch die Gewährleistung für Ihr Fahrzeug betroffen sein kann.

2. Verlinkungsbedingungen/ Link Agreement

  1. Diese Website wird von einem dem Porsche Konzern zugehörigen Unternehmen ("Porsche") betrieben und umfasst die Homepage (erste Seite) und alle übrigen Webpages dieser Website.
  2. Porsche begrüßt und erlaubt das Herstellen von rechtlich korrekten Verknüpfungen bzw. Links mit der Homepage und allen übrigen Webpages dieser Website. Jede Verlinkung muss einen klaren und eindeutigen Verweis auf die Website von Porsche enthalten; insbesondere muss jeder Inhalt der Website von Porsche unverfälscht wiedergegeben werden.
  3. Die Herstellung von Verlinkungen auf einzelne Unterseiten der Website von Porsche ohne Angaben einer deutlichen Herkunftsbezeichnung (Deep-Link) ist ausdrücklich untersagt.
  4. Porsche behält sich das Recht vor, Verlinkungen für bestimmte Personen, Unternehmen, Vereinigungen, Personengruppen und/oder Unternehmensgruppen oder bezüglich bestimmter Webinhalte, Webpages oder Websites ohne Angabe von Gründen zu untersagen.
  5. Die Herstellung von direkten oder indirekten Links zur Porsche-Website, die einen Zusammenhang mit Informationen, Webinhalten, Websites oder Webpages rechtlich unzulässiger, unmoralischer, politisch radikaler, diskriminierender, krimineller, anstößiger oder ähnlicher Natur herstellen, ist jedenfalls unzulässig. Porsche distanziert sich ausdrücklich von derartigen Inhalten auf den betreffenden Websites, inklusive aller Unterseiten.
  6. Porsche übernimmt keine Haftung für Schäden oder Nachteile, ganz gleich welcher Art und Rechtsgrundlage, die durch Verlinkungen hervorgerufen werden, welche gegen diese Verlinkungsbedingungen verstoßen oder verstoßen haben.
  7. Porsche behält sich das Recht vor, die Zustimmung zur Verlinkung jederzeit auch ohne Angabe von Gründen zu widerrufen sowie gegen Verstöße der Verlinkungsbedingungen mit allen technischen und/oder rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln vorzugehen.

3. Garantie für Hochvoltbatterien für PHEV1 und BEV2 Fahrzeuge der Porsche Austria GmbH & Co OG allgemein

  1. Die Leistungszusage aus der unten folgenden Garantie für Hochvoltbatterien für das Audi PHEV oder Audi BEV Neufahrzeug erlischt, falls die Hochvoltbatterie dauerhaft aus dem Audi PHEV oder Audi BEV Neufahrzeug entfernt und nicht mehr im Verbund mit dem Audi PHEV oder Audi BEV Neufahrzeug betrieben wird.
  2. Die Leistungszusage aus der Garantie für Hochvoltbatterien für das Audi PHEV oder Audi BEV Neufahrzeug besteht nicht, falls und soweit eine Fehlfunktion, ein Verlust des Netto-Batterieenergieinhalts oder ein Schaden an der Hochvoltbatterie auf einen Unfall zurückzuführen ist.
  3. Die Porsche Austria GmbH & Co OG stimmt der Abtretung des Anspruches aus der Garantie für Hochvoltbatterien für das Audi PHEV oder Audi BEV Neufahrzeug im Falle der Veräußerung des Audi PHEV oder Audi BEV Neufahrzeugs durch den Garantienehmer an den Neuerwerber zu. Mit der Abtretung verliert der ursprüngliche Garantienehmer den Anspruch aus der Garantie. Der Neuerwerber erwirbt diesen Anspruch, soweit er zum Abtretungszeitpunkt noch besteht.
  4. Ergänzend gelten, abgesehen von der Dauer der Garantie, alle umseitig abgedruckten Bestimmungen zur Neuwagengarantie der Porsche Austria GmbH & Co OG (Voraussetzungen, Maßstab für die Mangelfreiheit, Ausschlussgründe, Abwicklung der Ansprüche, Eigentumsübergang Inkrafttreten und Beginn der Laufzeit der Garantie, Geltungsbereich etc.) entsprechend für die Garantie für Hochvoltbatterien für PHEV und BEV Fahrzeugen.

I. Leistungszusage für Hochvoltbatterien für PHEV Fahrzeuge der Porsche Austria GmbH & Co OG

  1. Ergänzend zur umseitig dargestellten Neuwagengarantie der Porsche Austria GmbH & Co OG übernimmt die Porsche Austria GmbH & Co OG zugunsten des Käufers eines Audi PHEV Neufahrzeugs für die nachfolgend benannten Komponenten der Hochvoltbatterie eine Garantie bis zum Ablauf von acht Jahren ab dem Tag der erstmaligen Auslieferung an den Erstkäufer bzw. für die ersten 160.000 km Fahrleistung des Fahrzeugs, je nachdem welches der beiden Ereignisse zuerst eintritt. Die vorstehende Garantierklärung der Porsche Austria GmbH & Co OG umfasst ausschließlich und abschließend alle Mängel in Werkstoff und Werkarbeit der nachfolgenden Komponenten der Hochvoltbatterie:
    1. Zellmodule
    2. Batteriegehäuse
    3. Kühlelemente
    4. Verbinder für Batteriemodule
  2. Eine Verringerung des Netto-Batterieenergieinhalts innerhalb des Garantiezeitraums ist bauteilbedingt und stellt keinen Mangel im Sinne dieser Garantie dar.

II. Leistungszusage für Hochvoltbatterien für BEV Fahrzeuge der Porsche Austria GmbH & Co OG

  1. Ergänzend zur umseitig dargestellten Neuwagengarantie der Porsche Austria GmbH & Co OG übernimmt die Porsche Austria GmbH & Co OG zugunsten des Käufers eines Audi BEV Neufahrzeugs für die Hochvoltbatterie eine Garantie für die im Folgenden unter 1.1 benannten Komponenten der Hochvoltbatterie sowie unter 1.2 für einen Mindestwert des Netto-Batterieenergieinhalts der Hochvoltbatterie. Diese Garantie gilt bis zum Ablauf von acht Jahren ab der erstmaligen Auslieferung an den Erstkäufer bzw. für die ersten 160.000 km Fahrleistung des Fahrzeugs, je nachdem welches dieser beiden Ereignisse zuerst eintritt.
    1. Die vorstehende Garantieerklärung der Porsche Austria GmbH & Co OG umfasst ausschließlich und abschließend alle Mängel in Werkstoff und Werkarbeit der nachfolgenden Komponenten der Hochvoltbatterie:
      1. Zellmodule
      2. Batteriegehäuse
      3. Kühlelemente
      4. Verbinder für Batteriemodule.
    2. Unabhängig von einem Mangel an den vorgenannten Komponenten der Hochvoltbatterie ist von der Leistungszusage aus Ziffer 1 auch der Fall erfasst, dass der Netto-Restenergieinhalt der Batterie unter 70% bezogen auf den Auslieferungszustand fällt. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Anhebung des Energieinhalts der Hochvoltbatterie wie im Folgenden unter 2. beschrieben.
  2. Der Batterieenergieinhalt in kWh (Nachweis über eine Energieinhaltsmessung) und damit die Leistungsfähigkeit einer Lithium-Ionen Hochvoltbatterie sinkt technisch bedingt über die Nutzungsdauer (natürlicher Verschleiß). Ergibt eine Energieinhaltsmessung mit der Diagnosesoftware ODIS nach Vorgabe der Porsche Austria GmbH & Co OG bei einem Audi Service Partner innerhalb des Garantiezeitraums (8 Jahre, 160.000 km, s.o.), dass der Netto-Batterieenergieinhalt zum unten genannten Zeitpunkt unterhalb der 70%-Schwelle liegt, wird in Abhängigkeit von der verstrichenen Nutzungszeit/Laufleistung der Batterie der Energieinhalt wieder auf die im Folgenden genannten Werte angehoben.
ModelleBis maximal 3 Jahre oder 60.000 kmBis maximal 5 Jahre oder 100.000 kmBis maximal 8 Jahre oder 160.000 km
Audi A6 e-tron78%74%70%
Audi e-tron78% 74% 70%
Audi Q8 e-tron/ SQ878%74%70%
Audi e-tron GT 80%--70%
Audi RS e-tron GT 80%--70%
Audi Q4 e-tron70%70%70%
Audi Q6 e-tron78%74%70%

Die angegebenen Werte basieren auf der Ermittlung mit der Diagnosesoftware ODIS nach Vorgabe der Porsche Austria GmbH & Co OG durch einen Audi Service Partner. Ausgangsbasis für den garantierten Batterieenergieinhalt ist der in dem Kaufvertrag hinterlegte Netto-Wert. Ein entsprechender Verlust des Netto-Batterieenergieinhalts wird für den Käufer innerhalb des Garantiezeitraums kostenfrei beseitigt, ggf. auch durch aufbereitete HV-Batteriekomponenten, so dass der jeweilige Garantiewert wieder erreicht wird. Beispiel für einen Audi Q8 50 e-tron: Beträgt der Netto-Batterieenergieinhalt eines Audi Q8 50 e-tron mit einem Fahrzeugalter von vier Jahren und einer Laufleistung von 50.000 km noch 65%, dann muss im Rahmen der Mangelbeseitigung ein Netto-Batterieenergieinhalt von mindestens 74% erreicht werden.

1) Plug-in-Hybrid Electric Vehicle 2) Battery Electric Vehicle

4. Rechtshinweis betreffend Konfigurator

Alle genannten Preise sind unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise inkl. NoVA, 20% MwSt.*, Frachtkosten und unter Berücksichtigung der NoVA lt. §6 NoVAG, sofern nicht anders angegeben. In seltenen Ausnahmefällen ist es möglich, dass diese Preisangaben nicht tagaktuell sind. Bitte kontaktieren Sie Ihren Händler für detailgerechte, kalkulierte Preis-Auskunft. Änderungen in Modellvarianten, Konstruktion, Ausstattung, technische Daten, Preis sowie Eingabefehler sind ausdrücklich vorbehalten. Die abgebildeten Fahrzeuge sind teilweise mit Mehrausstattung gegen Mehrpreis ausgerüstet bzw. zeigen die Abbildungen teilweise aufpreispflichtige Mehrausstattungen und Ausstattungsdetails, die nicht für alle Modellvarianten verfügbar sind. Bitte erkundigen Sie sich vor Abschluss des Kaufvertrages über den genauen Ausstattungs- bzw. Serienumfang sowie den Preis Ihres Fahrzeuges.

EU-Information über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gemäß VO (EG) 715/2007: Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren VO (EG) 715/2007 ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Insbesondere können sich durch Sonderausstattungen und Zubehör (z.B. breitere Reifen, Klimaanlage, Dachgepäcksträger etc.) abweichende Verbrauchswerte und CO2-Emissionen ergeben.

Aufgrund ausstattungs- oder motorspezifischer Einschränkungen ist die Montage der gewünschten Zubehörprodukte beim gewählten Fahrzeugmodell eventuell nicht möglich. Über die Verfügbarkeit des Zubehörs für das gewählte Fahrzeugmodell und den Liefertermin dafür informiert Sie Ihr Audi Betrieb. Für Zubehörprodukte gilt 2 Jahre Gewährleistung.

Alle Bilder sind Symbolabbildungen. Bitte beachten Sie, dass die Farbechtheit aufgrund verschiedener Monitore nicht gewährleistet werden kann. Zubehörabbildungen können weiteres, ev. erforderliches Zubehör oder nur für Fotozwecke eingesetzte Dekomaterialien zeigen.

*Zubehörpreise sind unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise inkl. 20% MwSt. und erforderlichenfalls Normverbrauchsabgabe (NoVA)*, gültig bis auf Widerruf. Zubehörartikel, die durch den Hersteller, Importeur oder als Ersatz von Teilen der Grundausstattung geliefert werden, können der NoVA unterliegen. Die Höhe der NoVA ist unter anderem vom CO2-Ausstoß und dem verwendeten Kraftstoff abhängig und differiert daher je nach Modell und Motorisierung. Kosten für eine eventuell anfallende Montage und Montagematerial sind im Preis nicht inbegriffen.

5. Batteriekennzeichnung nach BattVO 2023/1542 für Gerätebatterien und EU-Konformitätserklärungen

Ihr Fahrzeug kann über verschiedene Batterien verfügen – von der Starterbatterie über Batterien für einen Funkschlüssel bis hin zu Batterien im Reifendrucksensor. Um einen nachhaltigeren Umgang mit Batterien während des gesamten Lebenszyklus gewährleisten zu können, ist die richtige Kennzeichnung wichtig. Die ist nach EU BattVO Artikel 38–41 gesetzlich vorgeschrieben. Alle Batterien müssen mit einer Kennzeichnung ausgestattet sein – dies ist aufgrund der Größe oder der Art der Batterie nicht immer möglich. Die Dokumente müssen dann begleitend ergänzt werden: Darum bieten wir Ihnen hier eine Übersicht über die relevanten Informationen rund um kleine Gerätebatterien:

  • Vollständige Batteriekennzeichnung (Modellkennung, Kennzeichnung zur Identifikation, z. B. Chargen- oder Seriennummer, Produktnummer o. ä.)
  • Informationen über den Namen des Erzeugers oder Importeurs, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Handelsmarke, die Postanschrift, zentrale Kontaktstelle und ggf. Internetadresse sowie E-Mail-Adresse

Wir stellen Ihnen zusätzlich die EU-Konformitätserklärungen zur Verfügung. Sie finden die Informationen zusammengefasst in einem Dokument zum Herunterladen.